Was passiert, wenn die Prüfungen nicht durchgeführt werden?

Das Ganze wird überwacht durch ein duales System. Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Regelungen durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Diese Gesetze werden von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert.

Am häufigsten wird sich die Gewerbeaufsicht melden und die Frage stellen; auf der anderen Seite sind aber auch die gesetzlichen Unfallversicherungen wie Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen daran interessiert, dass die Folgekosten für Unfälle deutlich geringer ausfallen.

Unter ungünstigen Umständen ist dies nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 26 BetrSichV. Es haften die Betreiber der Anlagen, meist der Unternehmer. Das Wichtigste bei alldem ist jedoch nicht, eine mögliche Bestrafung des Arbeitgebers zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass den Arbeitnehmern nichts passiert, was durch regelmäßige Prüfungen, zum Beispiel durch die Fachleute von uns ermöglicht wird.